Die Tiroler Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe beschlossen. Ab 1. Jänner 2023 soll für spekulativen Leerstand, mit dem das Angebot an Wohnraum in Tirol zusätzlich verknappt wird, eine gestaffelte Abgabe eingehoben werden. Die Einnahmen aus der Leerstandsabgabe gehen an die Gemeinden.